
Unser starker Service und unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Kostenlose und allgemeine Leistungen durch Personal KAISER
Alle Leistungen, die auf unserer Internetseite www.personal-kaiser.de angeboten werden, können von den Bewerbern (m/w) kostenfrei genutzt werden. Dazu zählt die Nutzung der Internetseite unter Einbeziehung aller Funktionen, das direkte Bewerben auf Stellenangebote aus unserer Stellenbörse und auch die Aufnahme in unsere Bewerberdatenbank.
Die aktive Vermittlung innerhalb Deutschlands, europa- und weltweit, seitens der Agentur Personal KAISER ist ebenfalls kostenfrei, sofern der Bewerber zum Zeitpunkt der Vermittlung einen gültigen Vermittlungsgutschein vorweisen kann. Damit eine aktive Vermittlung durch Personal KAISER stattfinden kann, muss der Bewerber zunächst einen Vermittlungsvertrag mit der Agentur „Personal KAISER“ abschließen.
Sollte der Bewerber (m/w) keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben, oder ist die Anforderung an das zukünftige Arbeitsverhältnis nicht konform mit denen von der Agentur für Arbeit geltenden Bestimmungen so gelten spezielle Honorarvereinbarungen zwischen dem Bewerber und der Agentur „Personal KAISER“.
Bei der Vermittlung von arbeitsuchenden Bewerbern entstehen für unsere Leistungen erhebliche Kosten. Trotzdem brauchen Sie bei Personal KAISER keine Gebühren im Voraus zu entrichten. Wenn Sie derzeit ohne Beschäftigung sind, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und auch von der Agentur für Arbeit keinen Vermittlungsgutschein bekommen, helfen wir Ihnen dennoch gerne bei der Jobvermittlung. Erst wenn Sie tatsächlich durch uns vermittelt wurden und dadurch eine feste Anstellung bekommen haben, bezahlen Sie an uns eine geringe Gebühr von EUR 50,00 monatlich ab dem ersten Monatsgehalt auf zehn Monate. Sollten Sie, was wir nicht erwarten, in dieser neu vermittelten Arbeitsstelle zum Beispiel weniger als 10 Monate beschäftigt sein, bezahlen Sie die monatliche Vermittlungsrate von EUR 50,00 an Personal KAISER nur während der Dauer der neuen Beschäftigung.
2. Durchführung der Personalsuche und Personalvermittlung
Personal KAISER berät die Kunden / Mandanten bei der Suche und Auswahl für die Besetzung von Stellen und vermittelt dafür geeignetes Personal. Zwischen dem suchenden Unternehmen (Auftraggeber) und Personal KAISER wird ein Vermittlungsvertrag geschlossen, der auch bei mündlicher Auftragserteilung Gültigkeit hat.
Die Grundlage der Vermittlung ist ein Stellenprofil, welches sich aus den Angaben des Auftraggebers zusammensetzt. Dies beinhaltet die genaue Bezeichnung der zu besetzenden Stelle, Beschreibung der Tätigkeit sowie der persönlichen und fachlichen Kompetenz des zu suchenden Mitarbeiters (m/w). Der Auftraggeber erkennt bei Vermittlungsaufträgen die ursächliche Such- und Vermittlungstätigkeit der Agentur „Personal KAISER“ an.
Die ausgeschriebenen und / oder über die Online-Stellenangebotseingabe auf unserer Internetseite angegebenen Stellenangebote dürfen von Personal KAISER an das Stellenportal der Agentur für Arbeit gesendet und dort kostenlos veröffentlicht werden. Der Auftraggeber willigt der Übertragung der Stellenangebote zur Agentur für Arbeit und diversen anderen kostenlosen Jobbörsen, Jobsuchmaschinen und Stellenmärkten ausdrücklich ein. Sollte der Auftraggeber diese Übertragung nicht wünschen, ist dies gesondert schriftlich mitzuteilen.
3. Anzeigepflicht des Auftraggebers und der Bewerber (m/w)
Der Bewerber (m/w) verpflichtet sich, Personal KAISER über den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit dem vermittelten Unternehmen innerhalb von 3 Arbeitstagen zu informieren.
Der Auftraggeber (Unternehmer) verpflichtet sich, den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem von der Agentur „Personal KAISER“ angebotenen Bewerber innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Vertragsunterzeichnung an Personal KAISER schriftlich, in Verbindung mit einer Kopie des Arbeitsvertrags, anzuzeigen.
Des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber im Falle einer kostenlosen Vermittlung durch Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit, eine Vermittlungs- und Beschäftigungsbestätigung des eingestellten Kandidaten nach 6 Wochen und nochmals nach 6 Monaten zu erbringen.
4. Mitwirkungspflicht des Bewerbers (m/w) / Kunden / Mandanten
Um die Vergütung durch die Agentur für Arbeit sicher zu stellen, verpflichtet sich der Auftraggeber (Bewerber mit Vermittlungsgutschein), rechtzeitig vor Ablauf seines Vermittlungsgutscheines einen neuen Vermittlungsgutschein zu beantragen und in Kopie vorzulegen.
Spätestens nach Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages zwischen dem Bewerber und dem neuen Arbeitgeber ist Personal KAISER unverzüglich der Original-Vermittlungsgutschein und eine taugliche Kopie des Arbeitsvertrages vorzulegen.
Legt der Arbeitsuchende binnen einer Frist von einer Woche nach Unterzeichung des Arbeitsvertrages den gültigen Original-Vermittlungsgutschein nicht dem Vermittler (Personal KAISER) vor, so haftet der Arbeitsuchende persönlich für die entgangene Vermittlungsvergütung des Vermittlers in voller Höhe. Dann ist diese Vermittlungsvergütung an Personal KAISER spätestens binnen vier Wochen nach Unterzeichung des Arbeitsvertrages fällig.
Datenträger, die der Kunde, Mandant oder Kandidat (m/w) zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei, sowie Anhänge, auch bei gesendeten E-Mails, im üblichen Dateiformat sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde Personal KAISER alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt Personal KAISER von allen Ansprüchen Dritter frei.
Personal KAISER ist für die Art und Weise sowie für den Inhalt der im Namen und Auftrag des Kunden zu erbringenden Leistungen nicht verantwortlich. Dies gilt für den Inhalt der Korrespondenz, Telefonate, Mitteilungen und Handlungen, die Personal KAISER im Auftrag der Kunden durchführt bzw. bearbeitet oder weiterleitet.
Werden bestimmte Daten, Unterlagen und / oder Termine, die für die vereinbarte Leistung wichtig sind, nicht erbracht bzw. vorenthalten oder nicht weitergegeben, so trägt der Kunde die alleinige Verantwortung. Personal KAISER haftet nicht für das schuldhafte Versäumnis des Kunden.
Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen durch Personal KAISER an den Bewerber (m/w) kann nur bei Beilegung eines an den Bewerber adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlages erfolgen.
5. Arbeitsausführung / Geheimhaltung / Datenschutzhinweis
Personal KAISER bemüht sich im Sinne des Auftraggebers, eine Arbeitsstelle auf dem ersten Arbeitsmarkt (keine ABM oder Ähnliches) zu vermitteln. Die eigentliche Vermittlungstätigkeit beschränkt sich auf die Erstellung des Kontaktes zwischen Unternehmen und Bewerber (m/w). Eine erfolgreiche Vermittlung eines Arbeitsplatzes oder Kandidaten wird nicht geschuldet.
Personal KAISER wird die Leistungen fachgerecht und mit Sorgfalt erledigen und terminliche Vorgaben beachten. Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung verfahren wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Personal KAISER verpflichtet sich zu strengster Geheimhaltung aller anvertrauten und zugänglichen Daten und Informationen, auch über die Beendigung eines Auftrages hinaus. Personal KAISER wird nur solche Informationen an Dritte oder Beauftragte weitergeben, die zur Erfüllung eines Auftrages notwendig sind.
Personal KAISER verpflichtet sich, alle während der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, ohne Zustimmung des Bewerbers, mit früheren oder dem momentanen Arbeitgeber des Bewerbers Kontakt aufzunehmen.
Personal KAISER und der Auftraggeber verpflichten sich zur absolut vertraulichen Behandlung der ausgetauschten Informationen. Die Weitergabe von Informationen an Dritte ist unzulässig. Sollte aufgrund einer Weitergabe von Informationen durch den Auftraggeber an Dritte zwischen dem Bewerber und dem Dritten ein Vertrag geschlossen werden, so schuldet der Auftraggeber der Agentur „Personal KAISER“ das Vermittlungshonorar in Höhe von 10% des Jahresgehaltes (inkl. Sondervergütungen) des Bewerbers.
6. Anerkennung der Leistungsbedingungen
Für alle Leistungen und Verträge gelten ausschließlich die hier aufgeführten Bedingungen. Abweichenden Geschäftsbedingungen von Kunden oder Mandanten werden ausdrücklich widersprochen. Sämtliche Abweichungen sowie ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Leistungsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind in jedem Fall ausgeschlossen, auch wenn dieselben an Personal KAISER gesandt und kein Widerspruch erhoben wurde. Für das jeweilige Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht. Personal KAISER ist berechtigt, bei Nichteinhaltung dieser AGB, insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden, vorliegende Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen oder zu stornieren.
7. Angebot und Auftrag
Angebote sind, auch bezüglich der Preisangaben, freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung von Personal KAISER bzw. durch einen Vertrag zustande.
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden / Mandanten gelten als neues Angebot. Der Kunde / Mandant ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Diese Frist verlängert sich automatisch um weitere vier Wochen und kann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen von beiden Vertragspartnern gekündigt werden. Bei einer Kündigung durch den Kunden / Mandanten ist der bis dahin entstandene Aufwand vom Kunden zu bezahlen. Kommt ein Arbeitsvertrag zwischen dem Auftraggeber und einem von der Agentur „Personal KAISER“ gestellten Bewerber nach Kündigung des Vermittlungsvertrages zustande, so wird das Vermittlungshonorar dennoch in voller Höhe fällig.
Über einen Zeitraum von 4 Wochen nach Auftragsbestätigung verpflichtet sich der Auftraggeber, keine weitere Personalvermittlung zu engagieren, die in gleicher Angelegenheit tätig wird. Nach Ablauf der Frist ist eine Einschaltung weiterer Personalvermittler zulässig.
8. Vermittlungshonorar
Wird zwischen dem Auftraggeber und einem von Personal KAISER vorgeschlagenen Bewerber ein Vertrag geschlossen, so erhält Personal KAISER für diese erfolgreiche Vermittlung ein Honorar von 10 % des zwischen Auftraggeber und dem Bewerber vereinbarten Bruttojahresgehaltes, inklusive Sondervergütungen (z. B.: Urlaubs- und Weihnachtsgeld, freiwillige 13. / 14. Monatsgehälter, Provisionen, Erfolgsbeteiligungen, Gratifikationen, vermögenswirksame Leistungen, Versicherungen, Fahrgeld und Essenszuschüsse sowie sämtliche Zusatzleistungen mit geldwertem Vorteil). Sollte das Bruttojahresgehalt nicht genau bestimmbar sein, so wird ein Durchschnittswert anhand des bereits in vergleichbarer Position angestellten Personals und / oder externer Gehalts- und Lohntabellen ermittelt und als Ausgangswert für die Berechnung der Vermittlungsvergütung verwendet. Dies gilt auch bei Vermittlungen ins Ausland (z. B. Österreich, Niederlande, Belgien, Malta, Großbritannien etc.). Diese Preise gelten bei Vermittlung von jeweils einem Mitarbeiter (Vollzeit, Teilzeit, pro Minijob und pro Ausbildungsstelle). Dabei ist unerheblich, ob der Bewerber (m/w) über die im Anforderungsprofil genannten Qualifikationen tatsächlich verfügt.
Sollten innerhalb von 12 Monaten nach Absenden eines Bewerberprofils durch Personal KAISER an den Auftraggeber Gespräche zwischen dem Bewerber und dem Auftraggeber stattfinden, die zu einer Einstellung zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber führen, ist vom Auftraggeber ein Honorar in Höhe von 10% des Jahresgehaltes (inkl. Sondervergütungen) des Bewerbers an Personal KAISER zu entrichten. Die Agentur „Personal KAISER“ hat ihren Teil des Vertrages mit dem Zeitpunkt der Einstellung des Bewerbers erfüllt. Der Anspruch auf das Honorar besteht auch dann, wenn der Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt gelöst wird.
Die Vermittlung von Personal kann unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel durch Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit, für den Auftraggeber kostenlos erfolgen.
9. Fälligkeit des Honorars und der anfallenden Kosten
Bei Auftragserteilung werden 20 % und bei Zustandekommen der Vermittlung die restlichen 80 % des Honorars je erfolgreicher Vermittlung fällig. Grundlage sind hierbei die oben (unter § 8 „Vermittlungshonorar“) genannten geltenden Bedingungen für die Berechnung des Honorars.
Auf Wunsch des Auftraggebers geschaltete Inserate (print oder Internet) werden nach den jeweils gültigen Anzeigenpreisen des betreffenden Verlages bzw. Anbieters weiterberechnet und gesondert nach Erscheinungsdatum in Rechnung gestellt. Der damit verbundene Sonderaufwand und die Administration werden separat jeweils mit EUR 49,00 zuzüglich gesetzlicher MwSt. pro Stunde berechnet.
Entstandene Kosten für Reisen von Mitarbeitern der Agentur „Personal KAISER“, die auf Wunsch des Auftraggebers vorgenommen werden, sind vom Auftraggeber zu tragen (Berechnungsgrundlage: Fahrkarte der Deutschen Bundesbahn 2. Klasse / Flugticket Economy Class).
Bei einer wiederholten Suche werden die eventuellen Kosten für Inserate (print und Internet) dem Auftraggeber berechnet. Die hier angegebenen Kosten sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
10. Preise / Zahlung
Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Postsendungen gehen Porto und Verpackung zu Lasten des Kunden / Mandanten. Die Abrechnung der Leistungen und Lieferungen erfolgt per Rechnung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde. Werden Schecks in Zahlung gegeben, so gilt erst die Gutschrift auf unseren Konto als Tilgung. Im Einzelfall behält sich Personal KAISER vor, Leistungen per Barkasse oder Anzahlung durchzuführen. Anfallende Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Gerät der Kunde in Verzug, so ist Personal KAISER berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über den jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Personal KAISER steht das Recht zu, in Zahlungsverzug befindliche Kunden von weiteren Dienstleistungen auszuschließen, auch wenn entsprechende Verträge abgeschlossen wurden. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen, dann auf die Hauptforderung verrechnet.
11. Eigentumsvorbehalt
Alle Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum der Leistung geht auf den Kunden / Mandanten erst über, wenn er die gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit Personal KAISER, einschließlich der Zinsen und Kosten, getilgt hat.
12. Rücktritt
Tritt ein Kunde ungerechtfertigt von seinem Auftrag zurück, so muss der Kunde / Mandant für den entgangenen Gewinn bzw. der bereits erstellten Leistungen eine pauschale Entschädigung des kalkulierten Rechnungsbetrages an Personal KAISER zahlen. Ein Schadenersatz in nachgewiesener Höhe bleibt davon unberührt.
13. Gewährleistung / Vorbehalt
Personal KAISER kann nur sachgerechtes Vorgehen bei der Bewerbersuche und Bewerberauswahl gewährleisten. Eine Haftung der Agentur „Personal KAISER“ dafür, dass ein von ihr nach sachgerechtem methodischem Vorgehen ausgewählter oder empfohlener Kandidat alle vom Kunden in ihn gesetzten Erwartung erfüllt oder bestimmte Ergebnisse erzielt, wird nicht übernommen.
Personal KAISER übernimmt keine Haftung für aus dem Arbeitsverhältnis mit den / dem Kandidaten entstehenden Schäden des Auftraggebers. Evtl. Gewährleistungsansprüche erlöschen 3 Monate ab Leistungserhalt.
14. Reklamation / Schadenersatz
Reklamationen werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Leistung gemeldet werden. Personal KAISER haftet nur für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz entstanden sind. Als Schadenersatz werden maximal 5% des Auftragswertes pauschal festgesetzt. Irrtümer sind vorbehalten.
Im Fall von technischen Betriebsstörungen, Streik oder höherer Gewalt hat der Kunde kein Recht auf Schadenersatz oder Verzugsschaden bei Nichterfüllung oder Leistungsverzögerung des Vertrages.
15. Gerichtsstand / Erfüllungsort / Salvatorische Klausel
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. Dies gilt ausdrücklich auch für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit einem Vertrag und in Urkunden-, Wechsel- und Scheckverfahren.
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen lückenhaft oder unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit vorstehender Leistungsbedingungen durch die Unwirksamkeit einzelner Punkte nicht berührt. Es gilt dann eine solche Regelung als vereinbart, die in zulässiger Weise dem zum Ausdruck gekommenen Vertragswillen am nächsten kommt.
Personal KAISER, zukunftsweisende und erfolgreiche Personalberatung.
Spezialisierung: Qualifizierte Vermittlung von Mitarbeitern (m/w) im kaufmännischen Bereich und im Ingenieurwesen in Deutschland, sowie Vermittlung von Personal für Call-Center in Europa.
Personalberatungen gibt es viele.
Aber talentierte Kandidaten für Engpassfaktoren und Schlüsselfunktionen zu finden, das ist eine Herausforderung, die ganz besonders in Krisenzeiten an wesentlicher Bedeutung gewinnt.
Personal KAISER stellt sich diesen Herausforderungen durch langjährige Erfahrung und unter Einsatz von effektiven Methoden und innovativen Instrumenten.
Wir suchen für Sie das geeignete Personal / die passende Arbeitsstelle.
Mit Erfolg! Das ist entscheidend. Personal KAISER leistet durch professionelles Personalmanagement einen strategischen Wertbeitrag für die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens.
Denn Unternehmen mit qualifizierten und leistungsfähigen Mitarbeitern arbeiten erfolgreicher.
Mehr als zwei Drittel unserer Aufträge erhalten wir von Stammkunden.
Als zukunftsweisendes Unternehmen mit messbaren Erfolgen haben wir uns unter anderem auf die qualifizierte Vermittlung von Mitarbeitern (m/w) im kaufmännischen Bereich und im Ingenieurwesen in Deutschland sowie auf die Vermittlung von Personal für Call-Center im gesamten europäischen Raum spezialisiert.
Flexibilität und geistige Mobilität sind heute auf dem Arbeitsmarkt wichtiger als je zuvor.
Wir führen Menschen und Unternehmen erfolgreich zusammen und unterstützen sie bei allen Veränderungen auf dem Markt, professionell und seriös.
Die partnerschaftliche Zusammenarbeit steht im Mittelpunkt aller Vermittlungsaktivitäten für Stellenanbieter und für Bewerber.
Personal KAISER hilft mit, Ihnen - ob Arbeitgeber oder Bewerber - eine Basis für eine gute und erfolgreiche Zukunft zu ermöglichen.
Kundenzufriedenheit ist unsere oberste Priorität.
Unser gesamtes Handeln und Denken richtet sich auf die erfolgreiche Vermittlung von qualifizierten Mitarbeitern.
Ziele unserer Kunden im Personalbereich sind somit auch unsere Ziele.
Wir dienen Unternehmen und auch Bewerbern mit unseren Leistungen im Personalmanagement durch besonderen Erfolg.
Personal KAISER leistet durch professionelle Personalvermittlung von geeigneten Mitarbeitern (m/w) einen strategischen Wertbeitrag für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Kunden / Auftraggeber.
Die Auswahl von qualifizierten Mitarbeitern (m/w) ist besonders wichtig für den Erfolg des Unternehmens.
Denn die Entwicklung von leistungsfähigen Strukturen, Prozessen und Humanressourcen wird durch das harmonische Zusammenspiel von effizienten Faktoren im Unternehmen erzielt.
Zu unseren obersten Prioritäten gehören vor allem auch zufriedene Bewerber. Wir freuen uns über jede Arbeitsstelle, die wir vermitteln konnten.
Besonders sozial und günstig ist unser Angebot für arbeitsuchende Bewerber, die derzeit ohne Beschäftigung sind.
Wir sind zu einer großen Verantwortung und Sorgfalt für Auftraggeber und für Bewerber verpflichtet und gewähren deshalb immer eine zuverlässige Betreuung.
Der Ursprung war unser Unternehmen Büroservice KAISER.
Durch die Beauftragung für ein bekanntes international tätiges Unternehmen, neue Mitarbeiter in unterschiedlichen Positionen in ganz Europa zu suchen, starteten wir vor vielen Jahren erstmalig mit der Personalvermittlung.
Schnell wuchs dieser Bereich der Personalvermittlung bei Büroservice KAISER mit zusätzlichen neuen Kunden aus verschiedenen Branchen.
Kompetenz, vertrauensvolle und vor allem sorgfältige Arbeit und Seriosität brachte uns den Erfolg und das Wachstum in der Personalvermittlung und Personalberatung.
Oftmals wurden wir gefragt, warum Büroservice KAISER immer noch Personalvermittlung und Personalberatung für viele Bewerber sowie professionelles Personalmanagement betreibt.
Genau die hier geschilderte Entwicklung mussten wir stets erklären.
Deswegen haben wir den gesamten Komplex des Personalmanagements in ein eigenständiges Unternehmen Personal KAISER ausgegliedert.
Unsere Erfahrung und unsere professionelle Vorgehensweise bei der Personalberatung / Personalvermittlung besteht somit schon länger als das Unternehmen Personal KAISER.
Wir freuen uns sehr, wenn wir mit unserer jahrelangen Erfahrung und effektiven Methoden sowie innovativen Instrumenten für Sie das geeignete Personal / die geeigneten Mitarbeiter (m/w) oder die passende Arbeitsstelle suchen und erfolgreich finden dürfen.
Denn unser Erfolg ist für Sie entscheidend! Personal KAISER berät seine Auftraggeber eingehend über den effektivsten Weg zur Rekrutierung neuer Mitarbeiter und stimmt einzelne Schritte der Vorgehensweise mit ihnen ab.
Auch nach der Vermittlung bleiben wir gerne Ansprechpartner unserer Kunden. Wir arbeiten erfolgreich und langfristig mit Ihnen zusammen.
Die langfristige Zufriedenheit unserer Kunden ist der Beweis für unsere erfolgreiche Personalvermittlung.
Wir arbeiten seriös und qualifiziert, mit hoher Kompetenz, besonders sorgfältig und diskret.
Wir werden Sie von unserer Leistungsfähigkeit überzeugen.
Über Ihre Zusammenarbeit mit uns freuen wir uns besonders. Wenn Sie derzeit ohne Beschäftigung sind, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und auch von der Agentur für Arbeit keinen Vermittlungsgutschein bekommen, helfen wir Ihnen dennoch gerne bei der Jobvermittlung.
Bei der Vermittlung von arbeitsuchenden Bewerbern entstehen für unsere Leistungen erhebliche Kosten.
Trotzdem brauchen Sie bei Personal KAISER keine Gebühren im Vor aus zu entrichten.
Erst wenn Sie tatsächlich durch uns vermittelt wurden und dadurch eine feste Anstellung bekommen haben, bezahlen Sie an uns eine geringe Gebühr von EUR 50,00 monatlich, insgesamt höchstens EUR 500.
Diese EUR 50,00 bezahlen Sie ab dem ersten Monatsgehalt auf zehn Monate.
Sollten Sie, was wir nicht erwarten, in dieser neu vermittelten Arbeitsstelle zum Beispiel weniger als 10 Monate beschäftigt sein, bezahlen Sie die monatliche Vermittlungsrate von EUR 50,00 an Personal KAISER nur während der Dauer der Beschäftigung.