AGB

Unser starker Service und unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Kostenlose und allgemeine Leistungen durch Personal KAISER

Alle Leistungen, die auf unserer Internetseite www.personal-kaiser.de angeboten werden, können
von den Bewerbern (m/w) kostenfrei genutzt werden. Dazu zählt die Nutzung der Internetseite unter
Einbeziehung aller Funktionen, das direkte Bewerben auf Stellenangebote aus unserer Stellenbörse
und auch die Aufnahme in unsere Bewerberdatenbank.

Die aktive Vermittlung innerhalb Deutschlands, europa- und weltweit, seitens der Agentur
PKC Personal KAISER Consulting ist ebenfalls kostenfrei, sofern der Bewerber zum Zeitpunkt der Vermittlung
einen gültigen Vermittlungsgutschein vorweisen kann. Damit eine aktive Vermittlung durch
PKC Personal KAISER Consulting stattfinden kann, muss der Bewerber zunächst einen Vermittlungsvertrag
mit der Agentur „PKC Personal KAISER Consulting“ abschließen.

Sollte der Bewerber (m/w) keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben, oder ist
die Anforderung an das zukünftige Arbeitsverhältnis nicht konform mit denen von der Agentur für
Arbeit geltenden Bestimmungen so gelten spezielle Honorarvereinbarungen zwischen dem
Bewerber und der Agentur „PKC Personal KAISER Consulting“.

Bei der Vermittlung von arbeitsuchenden Bewerbern entstehen für unsere Leistungen erhebliche
Kosten. Trotzdem brauchen Sie bei PKC Personal KAISER Consulting keine Gebühren im Voraus zu entrichten.
Wenn Sie derzeit ohne Beschäftigung sind, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und
auch von der Agentur für Arbeit keinen Vermittlungsgutschein bekommen, helfen wir Ihnen dennoch
gerne bei der Jobvermittlung. Erst wenn Sie tatsächlich durch uns vermittelt wurden und dadurch
eine feste Anstellung bekommen haben, bezahlen Sie an uns eine geringe Gebühr von EUR 50,00
monatlich ab dem ersten Monatsgehalt auf zehn Monate. Sollten Sie, was wir nicht erwarten, in dieser
neu vermittelten Arbeitsstelle zum Beispiel weniger als 10 Monate beschäftigt sein, bezahlen Sie die
monatliche Vermittlungsrate von EUR 50,00 an PKC Personal KAISER Consulting nur während der Dauer
der neuen Beschäftigung.

2. Durchführung der Personalsuche und Personalvermittlung
PKC Personal KAISER Consulting berät die Kunden / Mandanten bei der Suche und Auswahl für die
Besetzung von Stellen und vermittelt dafür geeignetes Personal. Zwischen dem suchenden Unternehmen (Auftraggeber) und PKC Personal KAISER Consulting wird ein Vermittlungsvertrag geschlossen, der auch bei mündlicher Auftragserteilung Gültigkeit hat.

Die Grundlage der Vermittlung ist ein Stellenprofil, welches sich aus den Angaben des Auftraggebers
zusammensetzt. Dies beinhaltet die genaue Bezeichnung der zu besetzenden Stelle, Beschreibung
der Tätigkeit sowie der persönlichen und fachlichen Kompetenz des zu suchenden Mitarbeiters (m/w).
Der Auftraggeber erkennt bei Vermittlungsaufträgen die ursächliche Such- und Vermittlungstätigkeit
der Agentur „PKC Personal KAISER Consulting“ an.

Die ausgeschriebenen und / oder über die Online-Stellenangebotseingabe auf unserer Internetseite
angegebenen Stellenangebote dürfen von PKC Personal KAISER Consulting an das Stellenportal der
Agentur für Arbeit gesendet und dort kostenlos veröffentlicht werden. Der Auftraggeber willigt der Übertragung
der Stellenangebote zur Agentur für Arbeit und diversen anderen kostenlosen Jobbörsen, Jobsuchmaschinen
und Stellenmärkten ausdrücklich ein. Sollte der Auftraggeber diese Übertragung nicht wünschen, ist dies
gesondert schriftlich mitzuteilen.

3. Anzeigepflicht des Auftraggebers und der Bewerber (m/w)
Der Bewerber (m/w) verpflichtet sich, PKC Personal KAISER Consulting über den Abschluss eines
Arbeitsvertrages mit dem vermittelten Unternehmen innerhalb von 3 Arbeitstagen zu informieren.

Der Auftraggeber (Unternehmer) verpflichtet sich, den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem
von der Agentur „PKC Personal KAISER Consulting“ angebotenen Bewerber innerhalb von 5 Arbeitstagen
nach Vertragsunterzeichnung an PKC Personal KAISER Consulting schriftlich, in Verbindung mit einer
Kopie des Arbeitsvertrags, anzuzeigen.
Des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber im Falle einer kostenlosen Vermittlung durch
Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit, eine Vermittlungs- und Beschäftigungsbestätigung
des eingestellten Kandidaten nach 6 Wochen und nochmals nach 6 Monaten zu erbringen.

4. Mitwirkungspflicht des Bewerbers (m/w) / Kunden / Mandanten
Um die Vergütung durch die Agentur für Arbeit sicher zu stellen, verpflichtet sich der Auftraggeber
(Bewerber mit Vermittlungsgutschein), rechtzeitig vor Ablauf seines Vermittlungsgutscheines einen
neuen Vermittlungsgutschein zu beantragen und in Kopie vorzulegen.
Spätestens nach Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages zwischen dem Bewerber und dem neuen
Arbeitgeber ist PKC Personal KAISER Consulting unverzüglich der Original-Vermittlungsgutschein und
eine taugliche Kopie des Arbeitsvertrages vorzulegen.

Legt der Arbeitsuchende binnen einer Frist von einer Woche nach Unterzeichung des Arbeitsvertrages
den gültigen Original-Vermittlungsgutschein nicht dem Vermittler (PKC Personal KAISER Consulting) vor,
so haftet der Arbeitsuchende persönlich für die entgangene Vermittlungsvergütung des Vermittlers in
voller Höhe. Dann ist diese Vermittlungsvergütung an PKC Personal KAISER Consulting spätestens
binnen vier Wochen nach Unterzeichung des Arbeitsvertrages fällig.

Datenträger, die der Kunde, Mandant oder Kandidat (m/w) zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und
technisch einwandfrei, sowie Anhänge, auch bei gesendeten E-Mails, im üblichen Dateiformat sein.
Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde PKC Personal KAISER Consulting alle aus der Benutzung
dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt PKC Personal KAISER Consulting von allen
Ansprüchen Dritter frei.

PKC Personal KAISER Consulting ist für die Art und Weise sowie für den Inhalt der im Namen und
Auftrag des Kunden zu erbringenden Leistungen nicht verantwortlich. Dies gilt für den Inhalt der
Korrespondenz, Telefonate,Mitteilungen und Handlungen, die PKC Personal KAISER Consulting im
Auftrag der Kunden durchführt bzw. bearbeitet oder weiterleitet.

Werden bestimmte Daten, Unterlagen und / oder Termine, die für die vereinbarte Leistung wichtig sind,
nicht erbracht bzw. vorenthalten oder nicht weitergegeben, so trägt der Kunde die alleinige Verantwortung.
PKC Personal KAISER Consulting haftet nicht für das schuldhafte Versäumnis des Kunden.

Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen durch PKC Personal KAISER Consulting
an den Bewerber (m/w) kann nur bei Beilegung eines an den Bewerber adressierten
und ausreichend frankierten Rückumschlages erfolgen.


5. Arbeitsausführung / Geheimhaltung / Datenschutzhinweis

PKC Personal KAISER Consulting bemüht sich im Sinne des Auftraggebers, eine Arbeitsstelle auf dem
ersten Arbeitsmarkt (keine ABM oder Ähnliches) zu vermitteln. Die eigentliche Vermittlungstätigkeit beschränkt
sich auf die Erstellung des Kontaktes zwischen Unternehmen und Bewerber (m/w). Eine erfolgreiche
Vermittlung eines Arbeitsplatzes oder Kandidaten wird nicht geschuldet.

PKC Personal KAISER Consulting wird die Leistungen fachgerecht und mit Sorgfalt erledigen und
terminliche Vorgaben beachten. Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung verfahren wir nach den
gesetzlichen Vorschriften. PKC Personal KAISER Consulting verpflichtet sich zu strengster Geheimhaltung
aller anvertrauten und zugänglichen Daten und Informationen, auch über die Beendigung eines Auftrages
hinaus. PKC Personal KAISER Consulting wird nur solche Informationen an Dritte oder Beauftragte
weitergeben, die zur Erfüllung eines Auftrages notwendig sind.
PKC Personal KAISER Consulting verpflichtet sich, alle während der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber
bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, ohne
Zustimmung des Bewerbers, mit früheren oder dem momentanen Arbeitgeber des Bewerbers Kontakt
aufzunehmen.

PKC Personal KAISER Consulting und der Auftraggeber verpflichten sich zur absolut vertraulichen Behandlung
der ausgetauschten Informationen. Die Weitergabe von Informationen an Dritte ist unzulässig. Sollte
aufgrund einer Weitergabe von Informationen durch den Auftraggeber an Dritte zwischen dem Bewerber
und dem Dritten ein Vertrag geschlossen werden, so schuldet der Auftraggeber der Agentur
„PKC Personal KAISER Consulting“ das Vermittlungshonorar in Höhe von 10% des Jahresgehaltes
(inkl. Sondervergütungen) des Bewerbers.

6. Anerkennung der Leistungsbedingungen
Für alle Leistungen und Verträge gelten ausschließlich die hier aufgeführten Bedingungen.
Abweichenden Geschäftsbedingungen von Kunden oder Mandanten werden ausdrücklich widersprochen.
Sämtliche Abweichungen sowie ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen zur
Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Leistungsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Kunden sind in jedem Fall ausgeschlossen, auch wenn dieselben an PKC Personal KAISER Consulting
gesandt und kein Widerspruch erhoben wurde. Für das jeweilige Vertragsverhältnis gilt ausschließlich
deutsches Recht. PKC Personal KAISER Consulting ist berechtigt, bei Nichteinhaltung dieser AGB,
insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden, vorliegende Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen
ganz oder teilweise auszusetzen oder zu stornieren.

7. Angebot und Auftrag
Angebote sind, auch bezüglich der Preisangaben, freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt mit
der Auftragsbestätigung von PKC Personal KAISER Consulting bzw. durch einen Vertrag zustande.
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden / Mandanten gelten als neues Angebot. Der Kunde /
Mandant ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Diese Frist verlängert sich automatisch um weitere
vier Wochen und kann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen von beiden Vertragspartnern gekündigt
werden. Bei einer Kündigung durch den Kunden / Mandanten ist der bis dahin entstandene Aufwand vom
Kunden zu bezahlen. Kommt ein Arbeitsvertrag zwischen dem Auftraggeber und einem von der Agentur
„PKC Personal KAISER Consulting“ gestellten Bewerber nach Kündigung des Vermittlungsvertrages
zustande, so wird das Vermittlungshonorar dennoch in voller Höhe fällig.
Über einen Zeitraum von 4 Wochen nach Auftragsbestätigung verpflichtet sich der Auftraggeber, keine
weitere Personalvermittlung zu engagieren, die in gleicher Angelegenheit tätig wird. Nach Ablauf der Frist
ist eine Einschaltung weiterer Personalvermittler zulässig.


8. Vermittlungshonorar
Wird zwischen dem Auftraggeber und einem von PKC Personal KAISER Consulting vorgeschlagenen
Bewerber ein Vertrag geschlossen, so erhält Personal KAISER für diese erfolgreiche Vermittlung ein
Honorar von 10 % des zwischen Auftraggeber und dem Bewerber vereinbarten Bruttojahresgehaltes, inklusive
Sondervergütungen (z. B.: Urlaubs- und Weihnachtsgeld, freiwillige 13. / 14. Monatsgehälter, Provisionen,
Erfolgsbeteiligungen, Gratifikationen, vermögenswirksame Leistungen, Versicherungen, Fahrgeld und
Essenszuschüsse sowie sämtliche Zusatzleistungen mit geldwertem Vorteil). Sollte das
Bruttojahresgehalt nicht genau bestimmbar sein, so wird ein Durchschnittswert anhand des bereits in
vergleichbarer Position angestellten Personals und / oder externer Gehalts- und Lohntabellen ermittelt
und als Ausgangswert für die Berechnung der Vermittlungsvergütung verwendet. Dies gilt auch bei
Vermittlungen ins Ausland (z. B. Österreich, Niederlande, Belgien, Malta, Großbritannien etc.). Diese
Preise gelten bei Vermittlung von jeweils einem Mitarbeiter (Vollzeit, Teilzeit, pro Minijob und pro
Ausbildungsstelle). Dabei ist unerheblich, ob der Bewerber (m/w) über die im Anforderungsprofil
genannten Qualifikationen tatsächlich verfügt.

Sollten innerhalb von 12 Monaten nach Absenden eines Bewerberprofils durch PKC Personal KAISER
Consulting an den Auftraggeber Gespräche zwischen dem Bewerber und dem Auftraggeber stattfinden,
die zu einer Einstellung zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber führen, ist vom Auftraggeber ein
Honorar in Höhe von 10% des Jahresgehaltes (inkl. Sondervergütungen) des Bewerbers an PKC Personal
KAISER Consulting zu entrichten. Die Agentur „PKC Personal KAISER Consulting“ hat ihren Teil des Vertrages
mit dem Zeitpunkt der Einstellung des Bewerbers erfüllt. Der Anspruch auf das Honorar besteht auch dann,
wenn der Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt gelöst wird.

Die Vermittlung von Personal kann unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel durch
Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit, für den Auftraggeber kostenlos erfolgen.

9. Fälligkeit des Honorars und der anfallenden Kosten
Bei Auftragserteilung werden 20 % und bei Zustandekommen der Vermittlung die restlichen 80 % des
Honorars je erfolgreicher Vermittlung fällig. Grundlage sind hierbei die oben (unter § 8
„Vermittlungshonorar“) genannten geltenden Bedingungen für die Berechnung des Honorars.

Auf Wunsch des Auftraggebers geschaltete Inserate (print oder Internet) werden nach den jeweils
gültigen Anzeigenpreisen des betreffenden Verlages bzw. Anbieters weiterberechnet und gesondert
nach Erscheinungsdatum in Rechnung gestellt. Der damit verbundene Sonderaufwand und die
Administration werden separat jeweils mit EUR 49,00 zuzüglich gesetzlicher MwSt. pro Stunde
berechnet.

Entstandene Kosten für Reisen von Mitarbeitern der Agentur „PKC Personal KAISER Consulting“, die auf
Wunsch des Auftraggebers vorgenommen werden, sind vom Auftraggeber zu tragen (Berechnungsgrundlage:
Fahrkarte der Deutschen Bundesbahn 2. Klasse / Flugticket Economy Class).

Bei einer wiederholten Suche werden die eventuellen Kosten für Inserate (print und Internet) dem
Auftraggeber berechnet. Die hier angegebenen Kosten sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.

10. Preise / Zahlung
Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Bei Postsendungen gehen Porto und Verpackung zu Lasten des Kunden / Mandanten.
Die Abrechnung der Leistungen und Lieferungen erfolgt per Rechnung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen
ohne Abzug, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde. Werden Schecks in Zahlung
gegeben, so gilt erst die Gutschrift auf unseren Konto als Tilgung. Im Einzelfall behält sich PKC Personal
KAISER Consulting vor, Leistungen per Barkasse oder Anzahlung durchzuführen. Anfallende Kosten und
Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Gerät der Kunde in Verzug, so ist PKC Personal KAISER Consulting berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über den jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.
PKC Personal KAISER Consulting steht das Recht zu, in Zahlungsverzug befindliche Kunden von weiteren Dienstleistungen auszuschließen, auch wenn entsprechende Verträge abgeschlossen wurden. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen, dann auf die Hauptforderung verrechnet.

11. Eigentumsvorbehalt
Alle Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum der Leistung geht auf den Kunden /
Mandanten erst über, wenn er die gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit PKC Personal KAISER Consulting, einschließlich der Zinsen und Kosten, getilgt hat.

12. Rücktritt
Tritt ein Kunde ungerechtfertigt von seinem Auftrag zurück, so muss der Kunde / Mandant für den
entgangenen Gewinn bzw. der bereits erstellten Leistungen eine pauschale Entschädigung des
kalkulierten Rechnungsbetrages an PKC Personal KAISER Consulting zahlen. Ein Schadenersatz in
nachgewiesener Höhe bleibt davon unberührt.

13. Gewährleistung / Vorbehalt
PKC Personal KAISER Consulting kann nur sachgerechtes Vorgehen bei der Bewerbersuche und
Bewerberauswahl gewährleisten. Eine Haftung der Agentur „PKC Personal KAISER Consulting“ dafür, dass
ein von ihr nach sachgerechtem methodischem Vorgehen ausgewählter oder empfohlener Kandidat alle
vom Kunden in ihn gesetzten Erwartung erfüllt oder bestimmte Ergebnisse erzielt, wird nicht übernommen.

PKC Personal KAISER Consulting übernimmt keine Haftung für aus dem Arbeitsverhältnis mit den /
dem Kandidaten entstehenden Schäden des Auftraggebers. Evtl. Gewährleistungsansprüche erlöschen
3 Monate ab Leistungserhalt.

14. Reklamation / Schadenersatz
Reklamationen werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Leistung gemeldet werden.
PKC Personal KAISER Consulting haftet nur für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz entstanden sind. Als Schadenersatz werden maximal 5% des Auftragswertes pauschal festgesetzt. Irrtümer
sind vorbehalten.
Im Fall von technischen Betriebsstörungen, Streik oder höherer Gewalt hat der Kunde kein Recht auf
Schadenersatz oder Verzugsschaden bei Nichterfüllung oder Leistungsverzögerung des Vertrages.

15. Gerichtsstand / Erfüllungsort / Salvatorische Klausel

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. Dies gilt ausdrücklich auch für Streitigkeiten aus und im
Zusammenhang mit einem Vertrag und in Urkunden-, Wechsel- und Scheckverfahren.
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen lückenhaft oder
unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit vorstehender Leistungsbedingungen durch die
Unwirksamkeit einzelner Punkte nicht berührt. Es gilt dann eine solche Regelung als vereinbart, die in
zulässiger Weise dem zum Ausdruck gekommenen Vertragswillen am nächsten kommt.

Personal KAISER, zukunftsweisende und erfolgreiche Personalberatung.

Spezialisierung: Qualifizierte Vermittlung von Mitarbeitern (m/w) im kaufmännischen Bereich und im Ingenieurwesen in Deutschland, sowie Vermittlung von Personal für Call-Center in Europa.

Personalberatungen gibt es viele.

Aber talentierte Kandidaten für Engpassfaktoren und Schlüsselfunktionen zu finden, das ist eine Herausforderung, die ganz besonders in Krisenzeiten an wesentlicher Bedeutung gewinnt.

Personal KAISER stellt sich diesen Herausforderungen durch langjährige Erfahrung und unter Einsatz von effektiven Methoden und innovativen Instrumenten.

Wir suchen für Sie das geeignete Personal / die passende Arbeitsstelle.

Mit Erfolg! Das ist entscheidend. Personal KAISER leistet durch professionelles Personalmanagement einen strategischen Wertbeitrag für die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens.

Denn Unternehmen mit qualifizierten und leistungsfähigen Mitarbeitern arbeiten erfolgreicher.

Mehr als zwei Drittel unserer Aufträge erhalten wir von Stammkunden.

Als zukunftsweisendes Unternehmen mit messbaren Erfolgen haben wir uns unter anderem auf die qualifizierte Vermittlung von Mitarbeitern (m/w) im kaufmännischen Bereich und im Ingenieurwesen in Deutschland sowie auf die Vermittlung von Personal für Call-Center im gesamten europäischen Raum spezialisiert.

Flexibilität und geistige Mobilität sind heute auf dem Arbeitsmarkt wichtiger als je zuvor.

Wir führen Menschen und Unternehmen erfolgreich zusammen und unterstützen sie bei allen Veränderungen auf dem Markt, professionell und seriös.

Die partnerschaftliche Zusammenarbeit steht im Mittelpunkt aller Vermittlungsaktivitäten für Stellenanbieter und für Bewerber.

Personal KAISER hilft mit, Ihnen - ob Arbeitgeber oder Bewerber - eine Basis für eine gute und erfolgreiche Zukunft zu ermöglichen.

Kundenzufriedenheit ist unsere oberste Priorität.

Unser gesamtes Handeln und Denken richtet sich auf die erfolgreiche Vermittlung von qualifizierten Mitarbeitern.

Ziele unserer Kunden im Personalbereich sind somit auch unsere Ziele.

Wir dienen Unternehmen und auch Bewerbern mit unseren Leistungen im Personalmanagement durch besonderen Erfolg.

Personal KAISER leistet durch professionelle Personalvermittlung von geeigneten Mitarbeitern (m/w) einen strategischen Wertbeitrag für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Kunden / Auftraggeber.

Die Auswahl von qualifizierten Mitarbeitern (m/w) ist besonders wichtig für den Erfolg des Unternehmens.

Denn die Entwicklung von leistungsfähigen Strukturen, Prozessen und Humanressourcen wird durch das harmonische Zusammenspiel von effizienten Faktoren im Unternehmen erzielt.

Zu unseren obersten Prioritäten gehören vor allem auch zufriedene Bewerber. Wir freuen uns über jede Arbeitsstelle, die wir vermitteln konnten.

Besonders sozial und günstig ist unser Angebot für arbeitsuchende Bewerber, die derzeit ohne Beschäftigung sind.

Wir sind zu einer großen Verantwortung und Sorgfalt für Auftraggeber und für Bewerber verpflichtet und gewähren deshalb immer eine zuverlässige Betreuung.

Der Ursprung war unser Unternehmen Büroservice KAISER.

Durch die Beauftragung für ein bekanntes international tätiges Unternehmen, neue Mitarbeiter in unterschiedlichen Positionen in ganz Europa zu suchen, starteten wir vor vielen Jahren erstmalig mit der Personalvermittlung.

Schnell wuchs dieser Bereich der Personalvermittlung bei Büroservice KAISER mit zusätzlichen neuen Kunden aus verschiedenen Branchen.

Kompetenz, vertrauensvolle und vor allem sorgfältige Arbeit und Seriosität brachte uns den Erfolg und das Wachstum in der Personalvermittlung und Personalberatung.

Oftmals wurden wir gefragt, warum Büroservice KAISER immer noch Personalvermittlung und Personalberatung für viele Bewerber sowie professionelles Personalmanagement betreibt.

Genau die hier geschilderte Entwicklung mussten wir stets erklären.

Deswegen haben wir den gesamten Komplex des Personalmanagements in ein eigenständiges Unternehmen Personal KAISER ausgegliedert.

Unsere Erfahrung und unsere professionelle Vorgehensweise bei der Personalberatung / Personalvermittlung besteht somit schon länger als das Unternehmen Personal KAISER.

Wir freuen uns sehr, wenn wir mit unserer jahrelangen Erfahrung und effektiven Methoden sowie innovativen Instrumenten für Sie das geeignete Personal / die geeigneten Mitarbeiter (m/w) oder die passende Arbeitsstelle suchen und erfolgreich finden dürfen.

Denn unser Erfolg ist für Sie entscheidend! Personal KAISER berät seine Auftraggeber eingehend über den effektivsten Weg zur Rekrutierung neuer Mitarbeiter und stimmt einzelne Schritte der Vorgehensweise mit ihnen ab.

Auch nach der Vermittlung bleiben wir gerne Ansprechpartner unserer Kunden. Wir arbeiten erfolgreich und langfristig mit Ihnen zusammen.

Die langfristige Zufriedenheit unserer Kunden ist der Beweis für unsere erfolgreiche Personalvermittlung.

Wir arbeiten seriös und qualifiziert, mit hoher Kompetenz, besonders sorgfältig und diskret.

Wir werden Sie von unserer Leistungsfähigkeit überzeugen.

Über Ihre Zusammenarbeit mit uns freuen wir uns besonders. Wenn Sie derzeit ohne Beschäftigung sind, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und auch von der Agentur für Arbeit keinen Vermittlungsgutschein bekommen, helfen wir Ihnen dennoch gerne bei der Jobvermittlung.

Bei der Vermittlung von arbeitsuchenden Bewerbern entstehen für unsere Leistungen erhebliche Kosten.

Trotzdem brauchen Sie bei Personal KAISER keine Gebühren im Vor aus zu entrichten.

Erst wenn Sie tatsächlich durch uns vermittelt wurden und dadurch eine feste Anstellung bekommen haben, bezahlen Sie an uns eine geringe Gebühr von EUR 50,00 monatlich, insgesamt höchstens EUR 500.

Diese EUR 50,00 bezahlen Sie ab dem ersten Monatsgehalt auf zehn Monate.

Sollten Sie, was wir nicht erwarten, in dieser neu vermittelten Arbeitsstelle zum Beispiel weniger als 10 Monate beschäftigt sein, bezahlen Sie die monatliche Vermittlungsrate von EUR 50,00 an Personal KAISER nur während der Dauer der Beschäftigung.